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Zehn typische Fehler bei der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für Atemschutzgeräteträger (AGT) im Feuerwehr-Einsatz

Feuerwehrmann mit Atemschutzmaske zieht Flasche aus Gerät beim Feuerwehrfahrzeug in Garage

Eine sauber und vollständig angelegte Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist für Atemschutzgeräteträger (AGT) bei Feuerwehr-Einsätzen überlebenswichtig. Damit beginnt die wichtigste Prävention gegen Atemschutzunfälle. Trotzdem passieren immer wieder Patzer – sei es durch Unachtsamkeit, Zeitdruck oder fehlende Routine. Nachfolgend zehn typische Fehlerquellen und Hinweise, wie Ihr es korrekt macht.

1. Persönliche Schutzausrüstung nicht korrekt angelegt

Damit die PSA schützt, muss jedes Teil vollständig und richtig sitzen. Das gilt für alle Reissverschlüsse und Klettverschlüsse – und zwar, bevor Ihr den Pressluftatmer (PA) aufnehmt und auf die Schultern setzt. Wird das Atemschutzgerät erst während der Anfahrt angelegt, gehören Jacke, Hose und Stiefel selbstverständlich bereits vor dem Einsteigen ins Fahrzeug angezogen.

2. Weglassen der Kurzprüfung am Atemschutzgerät

Vor jedem Einsatz oder jeder Übung ist am PA zwingend eine Kurzprüfung durchzuführen: Sichtprüfung, Kontrolle des Flaschenfülldrucks, Dichtprüfung, Funktionsprüfung des Lungenautomaten sowie Funktionsprüfung der Restdruckwarneinrichtung. Nur mit dieser Abfolge könnt Ihr als AGT sicherstellen, dass das Gerät tatsächlich einsatzbereit ist.

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3. Flaschenventil nicht vollständig geöffnet

Ist die Kurzprüfung abgeschlossen, muss das Flaschenventil am PA komplett geöffnet werden. Nur dann kann die komprimierte Atemluft ungehindert und in der benötigten Menge nachströmen. Gleichzeitig senkt ein vollständig geöffnetes Ventil das Risiko deutlich, dass es unbeabsichtigt wieder zugedreht wird.

4. Gurte nicht geschlossen oder nicht vollständig stramm gezogen

Unter Stress wird der Beckengurt des Atemschutzgeräts manchmal nicht geschlossen – oder zwar geschlossen, aber nicht ausreichend nachgezogen. Ein lockerer oder sogar offener Gurt ist immer ein Sicherheitsrisiko: Die Gurtenden können sich an Gegenständen verfangen, wodurch der Geräteträger stürzt oder abrupt in der Bewegung gestoppt wird. Zusätzlich führt zu viel Spiel in der Begurtung dazu, dass sich das Gerät am Rücken ungewollt bewegt; dieses Rütteln kann für die Trägerin oder den Träger sehr unangenehm sein. Umgekehrt ist auch eine zu stramme Begurtung problematisch. Deshalb ist ein spürbar festes, aber nicht einschnürendes Mittelmass anzustreben.

5. Atemschutzmaske schief aufgesetzt

Wenn die Atemschutzmaske schräg aufgesetzt wird oder die Kopfbebänderung ungleichmässig angezogen ist, kann die Dichtheit leiden. In der Folge können Atemgifte ins Maskeninnere gelangen und eingeatmet werden. Zudem ist ein schiefer Sitz für den AGT oft schlicht unbequem. Ebenso kann eine übermässig straff gezogene Bebänderung Beschwerden verursachen – häufig bis hin zu Kopfschmerzen.

6. Maske vom Atemschutzgeräteträger nicht auf Dichtigkeit überprüft

Sobald die Atemschutzmaske sitzt und die Bebänderung angezogen ist, muss die Dichtheit durch den AGT kontrolliert werden. Dazu legt Ihr den Handballen leicht auf das Anschlussstück der Maske (ohne die Maske ins Gesicht zu drücken) und führt eine Einatembewegung aus. Nur so lässt sich verlässlich prüfen, ob die Maske wirklich dicht abschliesst. Auch bei Überdruckgeräten ist ein dichter Sitz erforderlich – andernfalls droht ein unkontrollierbarer Verlust des Atemluftvorrats.

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7. Bebänderung der Atemschutzmaske löst sich beim Aufsetzen der Flammschutzhaube

Die Flammschutzhaube kann entweder nach dem Maskenaufsetzen über Kopf und Maske gezogen werden – oder Ihr krempelt sie zuvor wie einen Schal um den Hals. Diese zweite Variante macht das Anziehen zwar oft einfacher, erhöht aber gleichzeitig das Risiko, dass die Maskenbebänderung unbeabsichtigt wieder gelöst wird, wenn Schnallen mit der Haube oder den Fingern berührt werden. Um ganz sicherzugehen, empfiehlt sich deshalb nach dem Aufsetzen der Flammschutzhaube eine zweite Maskendichtprobe.

8. Fahrzeughalterung des Pressluftatmers wird während der Fahrt gelöst

Gerade sehr grosse AGT tun sich beim Anlegen des Atemschutzgeräts im Mannschaftsraum während der Fahrt häufig schwer. Um es sich leichter zu machen, lösen einzelne Kameradinnen und Kameraden die Arretierung des Geräts schon vor der Abfahrt oder unterwegs und nehmen es heraus. Bei abrupten Ausweichmanövern oder bei Unfällen kann das schwerwiegende Folgen haben. Darum darf die PA-Halterung erst gelöst werden, wenn das Fahrzeug an der Einsatzstelle steht. Bei vielen Fahrzeugen mit modernem Aufbau ist dies konstruktionsbedingt ohnehin nur im Stillstand möglich.

9. Sonstige Ausrüstung des AGT nicht komplett

Bevor der Trupp gemeinsam zur Einsatzstelle vorgeht, sind zusätzliche Ausrüstungsgegenstände wie Funkgerät, Lampen und Wärmebildkamera auf Vollständigkeit und Funktion zu prüfen. Besonders wichtig ist dabei das Funkgerät. Das Einschalten sowie die Kontrolle der Kanaleinstellung lassen sich bereits während der Anfahrt erledigen – idealerweise gleich mit einer Sprechprobe zur Gruppenführung. Auch die Atemschutzüberwachung kann schon auf der Anfahrt vorbereitet werden.

10. Notsignalgeber nicht scharf geschaltet

Ein Notsignalgeber muss gemäss Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 „Atemschutz“ nicht zwingend mitgeführt werden; er wird lediglich als sinnvolle Ergänzung empfohlen. Unabhängig davon, ob der Notsignalgeber in den PA integriert ist oder als Zusatzgerät an der Begurtung sitzt: Im Ernstfall nützt er nur dann, wenn er beim Anlegen auch wirklich scharf geschaltet wurde – also der Schlüssel abgezogen oder der Schalter eingeschaltet ist.

Tödliche Atemschutzunfälle in Deutschland

Das tödliche Unglück beim Innenangriff von Brandmeister Andreas Stampe von der Kölner Feuerwehr im März 1996 gehört zweifellos zu den bekanntesten Atemschutzunfällen in Deutschland. Leider steht dieser Fall jedoch in einer langen Reihe von Ereignissen, bei denen Feuerwehrmänner während eines Atemschutzeinsatzes ums Leben gekommen sind.

  • 11. April 1960: Grossbrand. Stichflamme. Drei getötete Kollegen in Düsseldorf.
  • 29. April 1978: Wohnungsbrand. Ein getöteter Feuerwehrmann in Frankfurt am Main (HE).
  • März 1995: Brand einer Boutique mit Durchzündung. Ein getöteter und ein verletzter Feuerwehrangehöriger in Lüdinghausen (NW).
  • 6. März 1996: Kellerbrand. Ein getöteter und ein verletzter Berufsfeuerwehrmann in Köln (NW).
  • 1998: Tödliches Kreislaufversagen unter Atemschutz in NW.
  • 23. Januar 1998: Kellerbrand. Ein toter und drei verletzte Feuerwehrleute in Donaustauf (BY).
  • 17. Februar 2001: Zimmerbrand. Ein getöteter FA in Bad Soden/Taunus (HE).
  • Februar 2002: Belastungsübung. Ein getöteter freiwilliger Feuerwehrmann in Norddeutschland.
  • 10. Februar 2003: Belastungsübung. Herzinfarkt. Ein getöteter Feuerwehrmann in Alzenau (BY).
  • 15. August 2003: Staubexplosion in einem Silo. Zwei getötete FA, drei verletzte Feuerwehrleute in Gera (TH).
  • 21. Juli 2004: Übungsfeuer. Ein toter Kamerad in Allensbach (BW).
  • 12. November 2004: Übungsfeuer. Ein getöteter Feuerwehrmann in Lübeck (SH).
  • 10. Dezember 2005: Explosion. Ein getöteter und ein verletzter Feuerwehrmann in Münchsmünster (Bayern).
  • 7. Dezember 2005: Gebäudebrand. Zwei getötete Feuerwehrleute im Innenangriff in Tübingen (BW).
  • 12. Mai 2006: Feuer in Textilfabrik. Ein getöteter Kamerad in Ibbenbüren (NW).
  • 27. Juli 2006: Kellerbrand. Ein getöteter und sieben verletzte Feuerwehrleute in Göttingen (NI).
  • 31. Januar 2007: Belastungsübung. Ein getöteter Feuerwehrangehöriger in Berlin.
  • 12. Februar 2008: Schwelbrand. Ein getöteter Feuerwehrmann in Sonnenberg (BB).
  • 30. November 2008: Explosion bei Silobrand. Ein getöteter und 13 zum Teil schwer verletzte Feuerwehrleute in Worms (RP).
  • 7. September 2009: Brand. Kreislaufstillstand. Vor Innenangriff. Ein verstorbener Feuerwehrangehöriger in Straach (ST).
  • 20. Mai 2012: Lagerhallenbrand. Ein verletzter und ein getöteter Kollege. Chemnitz (SN).
  • 6. Dezember 2015: Gebäudebrand. Innenangriff. Ein getöteter und ein verletzter Feuerwehrmann in Marne (SH).
  • 8. Februar 2020: Gasgeruch. Explosion. Zwei AGT im Keller verschüttet. Ein schwer verletzter und ein getöteter 19-jähriger Feuerwehrmann in Lienen (NW).

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