Die Europäische Kommission hat (endlich) den Vorschlag für Euro 7 angekündigt und veröffentlicht - rund ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen. Euro 7 ist die Norm, welche die Emissionen von Luftschadstoffen bei neuen Fahrzeugen regelt.
Mit diesem (noch) Vorschlag soll die Luftverschmutzung durch neu in der Europäischen Union verkaufte Fahrzeuge sinken. Gleichzeitig will die Kommission damit - so ihre Formulierung - „Fahrzeuge für Konsumentinnen und Konsumenten bezahlbar halten und die Wettbewerbsfähigkeit Europas fördern“.
Worum es bei der Euro-7-Norm geht
Ein zentraler Punkt ist die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Regeln für Schadstoffgrenzwerte. Während unter Euro 6 für leichte und schwere Fahrzeuge unterschiedliche Vorgaben galten, sieht Euro 7 nur noch ein einziges Set an Emissionsgrenzwerten vor - unabhängig davon, um welche Fahrzeugkategorie es geht oder welcher Kraftstoff genutzt wird.
Entgegen manchen Befürchtungen hat die Europäische Kommission die Anforderungen der neuen Norm am Ende „abgeschwächt“. Das könnte - zumindest teilweise - ein vorzeitiges Aus für neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verhindern, obwohl die EU das Ende des Neuzulassungsverkaufs solcher Fahrzeuge bereits für 2035 in den Kalender geschrieben hat. Das heisst aber nicht, dass die neuen Vorgaben für die Autoindustrie leicht umzusetzen wären.
Der Grund: Euro 7 kombiniert strengere Emissionstests mit harmonisierten Grenzwerten, was insbesondere für schwere Fahrzeuge im Personen- und Güterverkehr neue und erhebliche Hürden schafft. Zudem beschränken sich die Regeln nicht mehr nur auf Motorabgase.
Erstmals werden auch Anforderungen zu Emissionen von Reifen und Bremsen sowie zur Haltbarkeit von Batterien in Elektrofahrzeugen vorgeschlagen - die Details dazu folgen.
Die neuen Anforderungen der Euro 7
Grenzwerte: einheitlich für alle Fahrzeuge und Kraftstoffe
Eine einzige Regel für Schadstoffgrenzwerte - unterschiedliche Grenzwerte je nach Fahrzeugtyp oder Kraftstoff sollen wegfallen. Als Referenz dienen die heute für leichte Benzinfahrzeuge geltenden Grenzwerte (Euro 6). Damit werden vor allem Dieselmotoren und besonders schwere Fahrzeuge für Güter- und Personentransport die Auswirkungen von Euro 7 am stärksten spüren.
Prüfverfahren: näher an der Realität
Bessere Kontrolle der Schadstoffemissionen - neben der Harmonisierung der Grenzwerte sollen die Emissionstests anspruchsvoller werden. Der Umfang der Fahrszenarien wird ausgeweitet, um reale Bedingungen besser abzubilden. So muss ein Fahrzeug die Grenzwerte beispielsweise auch bei 45 °C einhalten (zuvor 35 °C) oder auf Kurzstrecken.
Reifen, Bremsen, Batterien und Sensorik
Emissionen von Reifen und Bremsen - erstmals weltweit enthält ein Regulierungsrahmen für Emissionen auch Grenzwerte für Mikroplastik-Emissionen aus Reifen sowie für Partikel, die beim Bremsen entstehen. Diese Vorgabe soll für alle Fahrzeuge gelten, einschliesslich Elektrofahrzeuge.
Sicherstellen, dass Autos die Grenzwerte über die Zeit einhalten - die Grenzwerte gelten nicht nur im Neuzustand. Nach Euro 7 müssen leichte Personen- und Nutzfahrzeuge bis zu 200 000 km und bis zu einem Fahrzeugalter von 10 Jahren konform bleiben. Das entspricht einer Verdoppelung gegenüber Euro 6 (fünf Jahre und 100 000 km). Für schwere Fahrzeuge im Personen- und Güterverkehr gelten andere Werte, diese sollen jedoch ebenfalls angehoben werden.
Einführung von Elektrofahrzeugen unterstützen - Elektrofahrzeuge sind ausdrücklich mitgedacht: Auch die Batteriedauerhaftigkeit soll reguliert werden. So muss die Batterie nach fünf Jahren oder 100 000 km mindestens 80% ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Damit soll das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in diese Fahrzeugkategorie gestärkt werden.
Digitale Möglichkeiten - in einer digitalen Welt schlägt Euro 7 vor, Fahrzeuge mit Sensoren auszustatten, die Emissionen über die gesamte Lebensdauer messen. Das soll den Behörden eine einfache Kontrolle ermöglichen und zugleich „Manipulationen“ vorbeugen, die Emissionen verändern könnten.
Wann tritt Euro 7 in Kraft?
Wie bereits beim Vorschlag, die CO2-Emissionen bis 2035 um 100% zu reduzieren, wird auch Euro 7 nach der Veröffentlichung durch die Europäische Kommission nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vorgelegt, damit es später als Gesetz verabschiedet werden kann.
Dieses Verfahren wird Zeit beanspruchen - bis zu 18 Monate oder länger, also voraussichtlich bis Mitte 2024. In dieser Phase sind Anpassungen, Optimierungen oder sogar Änderungen am Vorschlag möglich, was in der Autoindustrie für Unsicherheit sorgt.
Denn am ursprünglich vorgesehenen Einführungszeitpunkt wurde nichts geändert: Juli 2025 für leichte Fahrzeuge und Juli 2027 für schwere Fahrzeuge. Damit bleibt der Industrie wenig Zeit, um sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.
Darauf weist auch die ACEA (European Automobile Manufacturers’ Association) hin, da zahlreiche Modelle und Varianten bis dahin noch „entwickelt, getestet und zertifiziert“ werden müssten.
Sollte Euro 7 wie geplant im Juli 2025 in Kraft treten, erwartet die Europäische Kommission, dass die Norm bis 2035 die gesamten NOx-Emissionen (Stickoxide) um 35% bei leichten Fahrzeugen (im Vergleich zu Euro 6) und um 56% bei schweren Fahrzeugen (Euro VI) senkt.
Bei den über den Auspuff ausgestossenen Partikeln wird eine Reduktion um 13% bei leichten Fahrzeugen und um 39% bei schweren Fahrzeugen angegeben. Bei Partikeln, die durch Bremsen bei leichten Personenwagen entstehen, wird eine Verringerung um 27% erwartet.
Aktualisiert um 16:02 Uhr: Zusätzliche Informationen zu den Auswirkungen von Euro 7 auf die erwartete Emissionsreduktion.
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